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Pressemitteilung:

Das Verwaltungsgericht Frankfurt / Oder stellt fest: Menschen mit Fluchterfahrung müssen in Einzelzimmern untergebracht werden! Die Unterbringung in Zwangsgemeinschaften in Mehrbettzimmern nicht im Einklang mit der Corona-Umgangsverordnung des Landes.

„Die Unterbringung des Antragstellers in einem gemeinsamen Zimmer mit zwei weiteren Personen widerspricht jedoch den Vorgaben der SARS-CoV-2-UmgV, da der gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 SARS-CoV-2- UmgV grundsätzlich einzuhaltende Mindestabstand von 1,5 Metern in diesen Verhältnissen nicht gewahrt werden kann. „Mit der Wohnungsgewährung in einer Gemeinschaftsunterkunft entsteht jedoch auch eine Fürsorgepflicht des Antragsgegners [der Landkreis MOL] gegenüber dem Antragsteller; ... Entgegen der Auffassung des Antragsgegners können der Antragsteller und die weiteren Bewohner des Zimmers auch nicht als gemeinsamer Haushalt angesehen werden, für den gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SARS-CoV-2-UmgV die Abstandsregelung nicht gilt. Das Gericht hat während des Ortstermins am 27. Mai 2020 im Verfahren VG 4 L 238/20 die Wohnverhältnisse des Antragstellers in der Gemeinschaftsunterkunft in Augenschein genommen. ... Das Zimmer des Antragstellers wird außer von ihm auch von zwei weiteren Personen bewohnt.“

Die Wohnverhältnisse des Antragstellers stehen deshalb nach Auffassung der Gerichts nicht in Einklang mit der der aktuellen brandenburgischen SARS-CoV-2-Umgangsverordnung (SARS-CoV-2- UmgV) vom 12. Juni 2020. (Zitate aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt / Oder im Verfahren VG 4 L 240/20 vom 30.06.2020)

Das Aktionsbündnis Offenes Märkisch-Oderland freut sich über diesen Erfolg in diesem von uns begleiteten Gerichtsverfahren. Viele weitere werden folgen, wenn der Landkreis nicht unverzüglich mit der Umsetzung des Beschlusses beginnt und die Zwangsgemeinschaften in Mehrbettzimmern auflöst, um die akuten Infektionsrisiken zu beenden. In anderen Landkreisen führt die Untätigkeit der Behörden bereits zu monatelangen Quarantänen vieler Bewohner und Bewohnerinnen von Gemeinschaftsunterkünften. Der Sozialdezernent des Landkreises hatte zugesichert, bis Ende Mai einen Kriterienkatalog für den Auszug aus Gemeinschaftsunterkünften in Wohnungen zu erarbeiten. Jetzt ist klar, dass es dringender denn je eines Konzepts bedarf, das die menschenunwürdige Unterbringung geflüchteter Menschen in Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis MOL beendet. Jeder Mensch, der in einer Zwangsgemeinschaft in einem Mehrbettzimmer in einer Gemeinschaftsunterkunft wohnt, hat den Anspruch auf Unterbringung in einem Einzelzimmer, wenn er*sie den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten kann.

An alle Bewohner und Bewohnerinnen! Stellt sofort Anträge auf Einzelunterbringung in Eurem Heim. Wenn die Euch nicht sofort ein Einzelzimmer geben, stellt direkt einen Antrag bei der Ausländerbehörde. Wenn die Euch in weit entfernte Unterkünfte im Oderbruch verlegen will, können wir das verhindern. Denn dann wird Klage erhoben und ein Eilantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht gestellt!

Wir unterstützen gerne dabei!

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